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Nutzungsbedingungen

Gebührenordnung

Private Accounts:

registrieren – kostenfrei
Anzeige einstellen – 5 Euro/ pro Anzeige/ für 4 Wochen ausgesetzt bis 30.04.2022
Anzeige immer oben – nicht verfügbar
Anzeige hervorheben – 5 Euro / pro Anzeige / für 1 Woche
Anzeige nach oben – 1 Euro / pro Anzeige / für 1 Tag

Händler Accounts:

registrieren – kostenfrei
Anzeige erstellen – 5 Euro/ pro Anzeige/ für 4 Wochen
Anzeige immer oben – nicht verfügbar
Anzeige hervorheben – 5 Euro / pro Anzeige / für 1 Woche
Anzeige nach oben – 1 Euro / pro Anzeige / für 1 Tag

Anzeigen bleiben für 100 Tage gespeichert und können in dieser Zeit erneut reaktiviert werden.
Nach Ablauf der 100 Tage ohne Reaktivierung, wird die Anzeige automatisch, systemseitig gelöscht.

Nutzungsbedingungen/Regeln für die Börse

§ 1 Verkäufer

Das Angebot der GunBörse ist grundsätzlich an rein private Verkäufer gerichtet, die gebrauchte Artikel anbieten, welche sich tatsächlich in ihrem Besitz befinden.

Der Grundsatz der rein privaten Verkäufe hat die Ausnahmen gewerblicher Accounts, welche für das Erstellen einer Anzeige einen durch den Gesellschaft zu bestimmenden, höheren Betrag, direkt im System zu entrichten haben.

(als Zahlungsmittel wird PayPal angeboten. Auf Wunsch kann am Ende des Monats eine Rechnung mit ausgewiesener Mwst. ausgestellt werden)

Sämtliche Verstöße (wie z. B. das Anbieten mit klar erkennbaren geschäftlichen Hintergrund als Privataccount) führen eine Sperre des Accounts, bis zur Klärung des Vorfalls, nach sich.

Tritt dies wiederholt auf und/oder es wird versucht während der Sperre mit einem neuen Account weiter zu verkaufen, behält sich die Gesellschaft einen zeitlich begrenzten Ausschluß, aus dem Angebot der pbhub UG, vor.

Die Gebühren sind der Gebührenordnung der Gesellschaft zu entnehmen.

§ 2 Regeln für den Verkauf

– Verwende eindeutige Namen im Titel

– Ein Bild deines/jedes angebotenen Artikels. (Ein Beispiel/Werbebild des Herstellers reicht nicht aus)

– Artikelbeschreibung

– eindeutiger Preis, bzw. der eindeutige Hinweis auf den Verhandlungswunsch

Das Anbieten von mehreren Artikeln in 1 Anzeige ist gestattet, wenn:

1. Für jeden Artikel separat Einzelpreise in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind und

2. Im Feld „Preis“ des Artikels ein „ab Preis“ oder „von – bis“ eingestellt ist

Waffen und Munition, die nach dem Waffengesetz der Bundesrepublik Deutschland einer Erlaubnis bedürfen, können nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen angeboten werden.

Deshalb muss in der Artikelbeschreibung der Zusatz „Erwerbsberechtigung (EWB) erforderlich“ enthalten sein.

Gewerbliche Anbieter sind zur Angabe Ihrer kompletten Anschrift in der Artikelbeschreibung verpflichtet.

Der Verkäufer eines EWB-pflichtigen Artikels muss sicherstellen, dass der Artikel nur dem berechtigten Empfänger übergeben wird (§ 34 Abs. 1 WaffG).

Dies kann bei einem Versand nur durch eine Legitimationsprüfung des berechtigten Empfängers durch den beauftragten Beförderer erfolgen.

Für die Erfüllung der waffenrechtlichen Voraussetzungen hat jeder Verkäufer selbst Sorge zu tragen, um strafrechtliche Konsequenzen auszuschließen.

Für „freie“ Waffen kommt folgendes verpflichtend hinzu:

– Ein Foto der 3 Stempel (Das F-Zeichen, Händlerstempel (CMC, OPM, PX etc.) und Cal68). Denn es tauchen immer wieder private Importe auf. Diese dürfen bei uns nicht gehandelt werden.

Bei Markierern vor 2004 kann es möglich sein, dass nur das F eingestempelt ist, da diese gesetzliche Regelung erst ab 2004 in Deutschland in Kraft getreten ist.

Für Schreckschusswaffen kommt folgendes verpflichtend hinzu:

– Ein Foto des PTB Stempels.

Sollte es zu einem Verstoß gegen diese Regeln kommen, wird deine Anzeige „pausiert“, sprich sie wird auf nicht sichtbar geschaltet. Du hast dann die Möglichkeit deine Anzeige zu überarbeiten. Sobald dies geschehen ist, melde die Änderung einem Moderator und deine Anzeige wird wieder Live geschaltet.

Dekowaffen:


Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen) müssen seit der Änderung des WaffG vom 06.07.2017 sind demnach unbrauchbar, wenn sie gemäß ihrem Waffentyp und in jedem wesenlichen Bestandteil den Maßgaben einer EU – Durchführungsverordnung vom 08.04.2016 zur Deaktivierung entsprechen. Der Dekorationswaffe ist eine Deaktivierungsbescheinigung z.B. eines Beschussamtes beizufügen.


Deaktivierte Waffen sind nach der EU-Verordnung wie folgt zu kennzeichnen:- Deaktivierungszeichen- Land der deaktivierung – Ländercode- Symbol der Stelle, die die Deaktivierung der Feuerwaffe bescheinigt. zB. Ortskennzeichen eines Beschussamtes- Jahr der Deaktivierung.


Ausserdem muss eine Seriennummer (z.B. ursprüngliche Waffennummer) vorhanden sein.
Waffen die vor dem 08.04.2016 deaktiviert wurden, dürfen vom ursprünglichen Eigentümer weiterhin besessen werden (Bestandsschutz), dürfen aber nicht mehr gehandelt werden.

Bitte beachten Sie, dass beim Anbieten von erlaubnispflichtigen Waffen, Waffenteilen oder Munition immer der Zusatz „EWB erforderlich!“ ausgewählt sein muss.

Für Munition ohne CIP-Zulassung muss „MES erforderlich!“ ausgewählt sein.

Bei gewerblichen Anbietern ist der Zusatz „komplette Anschrift“ auszufüllen.

Für private Anbieter ist die Angabe der Anschrift nicht mehr zwingend erforderlich.

So genannte Tingle-Pistolen und auf einschüssig umgebaute Vorderladerrevolver sind als EWB-pflichtig anzubieten. Diese Waffen sind nicht frei ab 18 Jahren.

§ 3 Angebotenen Artikel

Verbotene Gegenstände nach dem Waffengesetz oder dem Kriegswaffenkontrollgesetz der Bundesrepublik Deutschland,

Propagandaartikel und Artikel mit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und / oder Kennzeichen, welche mit diesen verwechselt werden können,

Artikel deren Angebot Urheber- Persönlichkeits- oder Markenschutzrechte Dritter verletzen

explosionsgefährliche Stoffe, Treibladungspulver, gesundheitsgefährdende Chemikalien sowie Giftstoffe und radioaktive Stoffe,

dürfen in der Börse nicht gehandelt werden.

Ebenfalls sind Artikel verboten, die durch ihre Beschaffenheit und Herstellung dafür geeignet sind bleibende Schäden an anderen Personen oder Sachen zu erzeugen,

und/oder fehlende Kennzeichnung der Sicherheitsüberprüfung, bzw. mangelnde Sicherheitsmerkmale, aufweisen.

Im Zweifelsfall, oder bei Sonderfällen halten wir uns, als Betreiber, das Recht vor, den Artikel zu entfernen, auch wenn dieser nicht explizit in den Regeln ausgeschlossen wurde

Sollte es zu einem Verstoß gegen diese Regeln kommen, wird deine Anzeige „pausiert“, sprich sie wird auf nicht sichtbar geschaltet. Du hast dann die Möglichkeit deine Anzeige zu überarbeiten. Sobald dies geschehen ist, melde die Änderung einem Moderator und deine Anzeige wird wieder Live geschaltet.

§ 4 Zusätzliche Regeln für die Artikelbezeichnung

– Suchwortoptimierung OHNE Bezug auf den eigentlichen Artikel sind untersagt.

z. B. Wortspam um die Suchfunktion zu überlisten

– Artikel, die nach deutschen Recht frei sind, aber im Gebiet der Bundesrepublik nicht an- bzw. eingebaut werden dürfen, müssen mit diesem Hinweis versehen werden.

z. B. Tuninglauf; Exportkits; Tuningregulatoren; Lampenhalterungen etc.

Sollte es zu einem Verstoß gegen diese Regeln kommen, wird deine Anzeige „pausiert“, sprich sie wird auf nicht sichtbar geschaltet. Du hast dann die Möglichkeit deine Anzeige zu überarbeiten. Sobald dies geschehen ist, melde die Änderung einem Moderator und deine Anzeige wird wieder Live geschaltet.

§ 5 Verantwortlichkeit

Die pbhub UG tritt zu keinem Zeitpunkt als Verkäufer, Ankäufer, Vermittler, Gutachter und/oder Verleiher auf.

Die GunBörse stellt nur die technische Möglichkeit zur Verfügung. Für die Verhandlungen, Vertragsabschluss und die rechtskonforme Abwicklung, sind die handelnden Partein selbst verantwortlich.

Wir sind zu keinem Zeitpunkt Vertragspartner von Käufen/Verkäufen über die Plattform. Wir übernehmen keine Gewehrleistung für nicht-, bzw. falsch entstandene Verhandlungen zwischen den Partein.

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